Steuern sparen

Was kann ich absetzen?

Werbungskosten

Arbeitnehmer und Vermieter können im Wesentlichen Ihre sogenannten Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Das sind alle Kosten, die mit der beruflichen Tätigkeit oder der vermietenden Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Manche Werbungskosten sind nur eingeschränkt zum Abzug zugelassen, wie z.B. die sogenannte Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit.

Sonderausgaben

Darüber hinaus können noch Sonderausgaben (z.B. Versicherungsbeiträge, Kinderbetreuungskosten, Schulgeld, Spenden) sowie außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten ab einer entsprechenden Höhe) von der Steuer abgesetzt werden.

Zudem gibt es Möglichkeiten der Steuerermäßigung (z.B. Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt).

Wenn du mehr erfahren möchtest, sprich mich gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstberatungsgespräches
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Hinweis:

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Aktuelles zur Einkommenssteuer

Steuerpauschale Homeoffice

Das Corona-Virus hinterlässt auch im Steuerrecht seine Spuren. In diesem Zusammenhang wurde aufgrund der häufigen Arbeit im „Home-Office“ mit dem Jahressteuergesetz 2020 eine Pauschale eingeführt. Diese beträgt 5,00 € pro Arbeitstag in Heimarbeit. Es können jedoch maximal 120 Tage pro Kalenderjahr, also insgesamt 600,00 € pro Jahr geltend gemacht werden. Voraussetzung ist u.a., dass zusätzlich kein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht wird.
(§ 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 4 EStG)

Unfallkosten auf dem Weg Wohnung und Arbeit

Nach einem höchstrichterlichen Urteil kann zusätzlich zur Entfernungspauschale auch der Eigenanteil an krankheitsbedingten Unfallkosten, die auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeit
(oder auf dem Rückweg) entstanden sind, als Werbungskosten geltend gemacht werden.
(BFH vom 19.12.2019 – VI R 8/18)

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