Das Corona-Virus hinterlässt auch im Steuerrecht seine Spuren. In diesem Zusammenhang wurde aufgrund der häufigen Arbeit im „Home-Office“ mit dem Jahressteuergesetz 2020 eine Pauschale eingeführt. Diese beträgt 5,00 € pro Arbeitstag in Heimarbeit. Es können jedoch maximal 120 Tage pro Kalenderjahr, also insgesamt 600,00 € pro Jahr geltend gemacht werden. Voraussetzung ist u.a., dass zusätzlich kein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht wird.
(§ 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 4 EStG)