Nach einem höchstrichterlichen Urteil kann zusätzlich zur Entfernungspauschale auch der Eigenanteil an krankheitsbedingten Unfallkosten, die auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeit
(oder auf dem Rückweg) entstanden sind, als Werbungskosten geltend gemacht werden.
(BFH vom 19.12.2019 – VI R 8/18)